Senden Sie ein Paket nach Schweden aus dem Vereinigten Königreich, Royal Mail Group Ltd

Allgemeine Richtlinien der Weltpostverein auf Adresse Richtlinien. Auf nach außen internationalen Sendungen, muss der Name des Bestimmungslandes immer gedruckt werden:

  • In der letzten Zeile der Adresse
  • In Großbuchstaben
  • Vorzugsweise in der Sprache des Versandlandes oder in einem international anerkannten Sprach

Schwedische Postleitzahlensuche

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Zoll Seite verweisen.

Verbotene Gegenstände

Verbotene Produkte sind nicht in der Mail unter keinen Umständen gestattet.

  • Lebende Tiere
  • Alle lebenden Tiere, ausgenommen Bienen, Blutegel und Seidenraupen
  • pflanzliche Erzeugnisse

3 Die folgenden lebenden Pflanzen:

a der Ulmaceae Familie mit Rinde oder Holz, auf die Rinde anhaftet, mit Ausnahme von Samen;
b, um die chinesische Kastanie (Castanea mollissima);
c Steinobstpflanzen (Prunus spp) aus einem nichteuropäischen Land;
d die Eiche (Quercus spp) aus Nord- und Südamerika;
e Nadel (Koniferen) aus einem nichteuropäischen Land, sowie seine Rinde oder Kegel, mit Ausnahme von Samen.

4 Living Berberis nach einer speziellen Liste von der Swedish Board of Agriculture (Statens Jordbruksverk).

5 Wildkräuter in ihrem natürlichen Zustand (außer Samen) gesammelt.

6 Pflanzen (mit Wurzeln) aus Gurken, Kopfsalat, Tomaten, Chrysanthemum und Gerbera sowie geschnitten Chrysanthemum Blumen).

Swedish Post schränkt den Wert des Inhalts der Elemente 500 SZR (ca. £ 500). Artikel mit einem Wert von mehr als dies wird auf dem Ursprung zurückgeführt werden.

Eingeschränkte Artikel

- Lebende Tiere; Tierische Produkte
Allgemeiner Hinweis
Lebensmittel, die für den Weiterverkauf nur in Schweden eingeführt werden, wenn der Importeur bei der National Food Administration (Statens Livsmedelsverk, Box 622, 751 26 Uppsala, Tel: +46 18 17 55 00) registriert ist.

Die folgenden Produkte sind als die Einfuhren ohne eine spezielle Erlaubnis von der National Food Administration (Statens Livsmedelsverk) verboten:

- Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs: Kokosraspeln; Paranüsse, ob geschält oder nicht; getrocknete Feigen; Erdnüsse; Kakaopulver, auch gezuckert; zubereitet oder haltbar gemacht Erdnüsse und Nüsse Brasilien; Erdnussbutter und Paste; Soja-Protein; Produkte mit Soja-Protein.

Därme, Blasen und Mägen, Knochen, Drüsen, Tiersperma, befruchtete Eier und Tierblut können nur dann, wenn die Erlaubnis des schwedischen Landwirtschafts importiert werden (Statens Jordbruksverk, 82 Jönköping 551, Tel: +46 36 15 58 00) vorgestellt.
- Von Hausschweinen oder Wildschweinen Borsten und Haare, Pferdehaar, Därme, Blasen, Skin und andere Vogelteile. Top Tier Allgemeiner Hinweis Produkte nicht für den Verzehr bestimmt Eintrag oben
- Knochen und horncores, Elfenbein und Schildpatt, Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, Korallen und ähnliche Stoffe, Ambra, Drüsen, Tiersperma, Tierblut. Siehe Allgemeiner Hinweis Tierprodukte nicht für den Verzehr bestimmt Eintrag oben - Bedrohte Arten Eintrag unten
Gefährdete Spezies
Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten der Fauna und Flora (CITES)

Um in Schweden Exemplare der Arten in den Anhängen das Übereinkommen eine Genehmigung von der schwedischen Landwirtschafts (Statens Jordbruksverk, 551 82 Jönköping, Tel: +46 36 15 58 00) aufgeführt zu importieren ist nicht erforderlich.

Dieses Zertifikat muss den Swedish Board of Agriculture (Statens Jordbruksverk, zuvor Lantbruksstyrelsen, 82 Jönköping 551, +46 36 15 58 00) zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden.

Ein solches Zertifikat ist nicht für die Wasserpflanzen für Aquarien, Wurzeln osmunds, sterile Kulturen von Orchideen rutscht erforderlich.

Gemüsesamen, Wurzelsamen, Samen von Futterpflanzen (Luzerne Samen, Kleesamen) kann nur durch Darstellung der Erlaubnis des schwedischen Landwirtschafts (: +46 36 15 58 00 Statens Jordbruksverk, 551 82 Jonkoping, Tel) importiert werden.
- Lebende Pflanzen und anderen Pflanzen; Knollen, Wurzeln und dergleichen; Schnittblumen und Blattwerk
- Alle Pflanzen, Pflanzenteile, Bäume, Sträucher, Blumenzwiebeln und Schnittblumen. Siehe Gemüseprodukte Allgemeine Anmerkung 1 + 2 - Bedrohte Arten Einträge oben.
- Gemüse, Pflanzen und bestimmte Wurzeln und Knollen
- Gemüse, Pflanzen: z.B. Kartoffeln, Tomaten, Zwiebeln, Salat, Gurken und Pilze. Siehe oben Pflanzliche Erzeugnisse Allgemeiner Hinweis 1 Eintrag.
- Genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen.
- Frische oder getrocknete Früchte wie: Zitrusfrüchte, Äpfel, Birnen, Pfirsiche, Trauben, Nüsse, Rosinen und Feigen. Siehe Lebende Tiere; Tierprodukte Allgemeiner Hinweis. - Pflanzliche Erzeugnisse Allgemeiner Hinweis 1 + 2 Einträge oben.
- Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Industrie- oder Heilpflanzen; Stroh und Futter
- Alle Produkte. Top Tier Allgemeiner Hinweis Produkte nicht für den Verzehr bestimmt Eintrag oben
- Erdnüsse. Siehe Allgemeine beachten Lebende Tiere; Tierprodukte Eintrag oben.
- Samen für die Aussaat. Siehe oben Pflanzliche Erzeugnisse Allgemeiner Hinweis 2 Eintrag.
- Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Extrakte
- Harze, Balsame.
- Opium
Narcotics

- Cannabis, durch die die oberirdischen Teile einer beliebigen Pflanze der Cannabis-Familie gemeint, aus der das Harz extrahiert wurde nicht;
- Cannabisharz, durch welche das rohe oder raffinierte Harz aus Cannabis extrahiert bedeutet;
- Extrakte oder Tinkturen von Cannabis;
- andere in Tabelle 1 aufgeführten Stoffe von der Medical Products Agency (Läkemedelsverk, Box 26, 751 03 Uppsala, Tel: +46 18 17 46 00).

Andere Drogen können von einer Person, die nach Schweden eingeführt werden, die von der Medical Products Agency (Läkemedelsverk) als Importeur von Betäubungsmitteln zugelassen wurde.

Eine Einfuhrgenehmigung (Zertifikat) ist in jedem Einzelfall erforderlich.
- Gemüse Flechtwaren; Pflanzliche Erzeugnisse, ang
- Kegel aus Nadelbäumen. Siehe oben Pflanzliche Erzeugnisse Allgemeiner Hinweis 2 Eintrag.
- Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Spaltprodukte; Speisefette hergestellt; tierischen oder pflanzlichen Wachsen
- Produkte dieser Art. Siehe Allgemeine beachten Lebende Tiere; Tierprodukte Eintrag oben.
- Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren
- Alle Produkte dieser Art Siehe allgemein beachte Lebende Tiere; Tierprodukte Eintrag oben.
- Zucker und Zuckerwaren
- Produkte enthalten Alkohol.
- Kakao und Zubereitungen aus Kakao.
Alkohol
Alle Zubereitungen mit einem Äthylalkohol-Gehalt von mehr als 1,8 Gewichts-% werden als alkoholische Zubereitungen betrachtet. Diese Präparate können von Personen eingeführt werden, autorisiert von der Medical Products Agency (Läkemedelsverk, Box 26, 751 03 Uppsala, Tel: +46 18 17 46 00).

Folgende Produkte können ohne Genehmigung eingeführt werden, wenn sie gelegentlich als Geschenke von einer Privatperson für seinen eigenen persönlichen Gebrauch empfangen werden:

In anderen Fällen, Wein und Spirituosen können nach Schweden eingeführt werden, wenn sie bestimmt sind:

- eine ausländische diplomatische Mission;
- Konsulate Ausland;
- bestimmte internationale Organisationen;
- Privatpersonen (mehr als 20 Jahre alt) als Geschenk. (In diesem Fall gibt es keine Befreiung von Pflichten.)

- Platten, Folien, Filme, Folien und Streifen, Matratzen, Kissen aus Zellkunststoff mit CFC als Treibmittel Treib.
- Aerosolpackungen enthalten CFC (Freon).

- Platten, Folien, Filme, Folien und Streifen, Matratzen, Kissen aus Zellkunststoff mit CFC als Treibmittel Treib.
- Aerosolpackungen enthalten CFC (Freon).

Die folgenden Produkte sind erste Klasse anti-Gasanlagen:

(Der Name der Genehmigungsbehörde könnte sich ändern.)

- Arme, mit denen Kugeln, Schüsse, Harpunen oder andere Projektile kann mit Hilfe einer Ladung von Schießpulver oder andere Treibmittel ausgelöst werden;
- Gerät oder Artikel, die Verwendung und die Wirkung davon denen einer solchen vergleichbar sind, die Arme;
- Armbrust, Tränengasgeräten.

Die Regelungen für Arme sind auch für:
- unbrauchbare Arme, die arbeiten, um als Feuerwaffen betrachtet würden;
- Hakenschwanzschrauben, freistehend Hosen, Schalldämpfer und Fässer, Formen von Feuerwaffen;
- andere Vorrichtungen, die eine Feuerwaffe ermöglicht, eine andere Art von Munition zu verwenden;
- Startpistolen, Warn Flinten oder Leuchtpistolen (vorgesehen für Patronen);
- Hand getragen Geräte oder Vorrichtungen, die einer Person einen elektrischen Schlag erhalten.

Luftgewehre oder Federpistolen für das Scheibenschießen, deren Wirkung im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Feuerwaffen beschränkt ist (nach speziellen Listen) können ohne Genehmigung der Polizei in Schweden eingeführt werden, wenn die Person mehr als 18 Jahre alt ist.

Andere Luftpistolen (nach Sonderlisten) können nur importiert werden, wenn die Erlaubnis von der Polizei präsentiert wird.
- Schlagringe, Schlagstöcke, Greifen und Nietenhandschuh, Spulen, gespickt Clubs und ähnliche Produkte. Siehe Flick Messer Eintrag oben.
- Sprengstoffe. Siehe Brennbare, explosive oder gefährliche Gegenstände Allgemeiner Hinweis 1 Eintrag oben.
- Patronen und Projektile Munition
Patronen und Geschosse (wenn sie berechtigt sind, per Post gesendet werden) nur für Kleinwaffen eingeführt bestimmt durch die Erlaubnis als für Waffen (Pistolen, Revolver, Luft- oder Gaspistolen) oben, wird die Erlaubnis auch für die Munition benötigen.

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