Das Urteil über Aussprechen die Absicht (Niyyah) in Handlungen der Anbetung

Sollte ein Muslim äußert die Absicht (Niyyah), wenn er beginnt, einen Akt der Anbetung zu tun, wie zum Beispiel sagen: „Ich beabsichtige, Wudu zu tun‘“,‚Ich beabsichtige, zu beten‘,‚Ich beabsichtige, schnell‘und so weiter?

Alles Lob gebührt Allah.

Shaykh al-Islam Ibn Taymiyyah wurde über die Absicht gefragt, als einen Akt der Anbetung zu tun beginnen, wie beten usw. brauchen wir es verbal zu äußern, wie sagen: „Ich zu beten beabsichtigen, beabsichtige ich schnell?“

Alles Lob gebührt Allah.

Die Absicht, sich zur Reinigung von Wudu ghusl oder Tayammum tun, beten, fasten, zahlen Zakāh bietet kafaarah (Sühne) und andere Formen des Gottesdienstes muss nicht verbal geäußert werden, nach dem Konsens der Imame des Islam. Vielmehr ist der Ort der Absicht ist das Herz, nach dem Konsens unter ihnen. Wenn eine Person versehentlich etwas spricht, die gegen geht, was in seinem Herzen ist, dann, was zählt, ist, was er beabsichtigt, nicht das, was er sagte.

Niemand hat eine Meinungsverschiedenheit in Bezug auf diese Angelegenheit erwähnt, mit der Ausnahme, dass einige der späteren Nachfolger al-Schafi'i ausdrückliche Zustimmung kommt, dass aber einige der Führer dieser madhhab sagte, dass dies falsch war. Aber in den Streit unter den Gelehrten, ob es mustahabb eine Absicht zu äußern, gibt es zwei Sichtweisen. Einige der Gefährten von Abu Hanifa, al-Schafi'i und Ahmad sagte, dass es mustahabb ist die Absicht zu äußern, um sie stärker zu machen.

Absicht ist es, Wissen verbunden. Wenn eine Person weiß, was er tut, dann hat er gemacht offenbar eine Absicht. Es läßt sich nicht vorstellen, wenn er weiß, was er tun will, dass er die Absicht nicht gebildet hat. Die Imame sind sich darin einig, dass die Absicht zu sprechen laut und es zu wiederholen im Islam nicht vorgeschrieben ist, sondern die Person, die diese Gewohnheit diszipliniert werden sollte gemacht und gesagt, nicht Allah durch folgende bid'ah anbeten und andere nicht zu stören, indem er seine Stimme. Und Allah weiß es am besten.

Al-Fataawa al-Kubra, 1/214, 215

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